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    IT Support Services

    Notstrom und Inselbetrieb

    Notstrom:

    Bei Netzausfall schaltet der Speicher in Millisekunden auf Notstrom und kann bis zur Entladung verwendet werden. Die Notstromfunktion macht Photovoltaik-Anlagen zu einer zuverlässigen Stromquelle auch bei Netzausfall. Sie erfordert jedoch eine gezielte Planung und die passende technische Ausstattung, insbesondere einen notstromfähigen Wechselrichter und einen geeigneten Stromspeicher, wie unseren Salzbatteriespeicher. Wir bieten Ihnen Ihre Notstromsicherheit!

    Damit eine PV-Anlage Notstrom bereitstellen kann, müssen folgende technische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:

     

    1. Notstromfähiger Hybrid-Wechselrichter

    Der Wechselrichter muss in der Lage sein, bei Netzausfall automatisch auf Notstrom-Inselbetrieb umzuschalten und ein stabiles Stromnetz für den Haushalt bereitzustellen. Normale netzgekoppelte Wechselrichter schalten sich bei Stromausfall ab.

     

    2. Batteriespeicher mit Notstromfunktion

    Ein Speichersystem muss “schwarzstartfähig” sein, d.h. ohne externe Netzspannung starten können. Zudem benötigt es eine separate Notstromsteckdose oder einen dedizierten Schaltkreis für kritische Verbraucher.

     

    3. Technische Umsetzung

    Separate Notstrom-Umschalteinrichtung, die eine Rückkopplung ins öffentliche Netz verhindert

    Abgestimmte Leistung zwischen PV-Anlage, Speicher und Haushaltsbedarf

    Ggf. separate Stromkreise für priorisierte Verbraucher (z.B. Kühlschrank, Licht)

     

    4. Rechtliche Anforderungen

    Einhaltung der VDE-Normen und NAV (Niederspannungsanschlussverordnung)
    Automatische Netztrennung bei Stromausfall zum Schutz von Netzwerkern
    Bei Nachrüstung: Prüfung durch zertifizierten Fachbetrieb erforderlich

    Ohne diese Komponenten bleibt eine PV-Anlage bei Stromausfall inaktiv, da netzgekoppelte Systeme sich aus Sicherheitsgründen automatisch abschalten

     

    Inselbetrieb:

     

    Die PV-Inselanlage ist nicht an das öffentliche Netz angeschlossen. Sie steht voll dem eigenen Netz zur Verfügung, kann die Batterie weiter laden und die Verbraucher versorgen. PV-Inselanlagen sind in Deutschland rechtlich unkompliziert. Sie sind weder melde- noch genehmigungspflichtig, unterliegen keiner Leistungsbegrenzung und sind steuerlich irrelevant – solange sie nicht ans öffentliche Netz angeschlossen werden. Die Einhaltung technischer Normen und die sichere Installation bleiben in der Verantwortung des Betreibers. Wir unterstützen Sie!

     

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