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Die Vergütungssätze sind für Überschusseinspeisung und Volleinspeisung unterschiedlich

 

1. Vergütungssätze PV-Anlagen mit Überschusseinspeisung

Maximale Anlagenleistung

Vergütungssatz

10 kWp

8,2 Cent/kWh

10 kWp – 40 kWp

7,1 Cent/kWh

40 kWp – 100 kWp (gewerblicher Gebrauch)

5,8 Cent/kWh

Die Einheit Kilowattpeak (kWp) bezeichnet die maximale Leistung von Photovoltaikmodulen unter Standardbedingungen. Für Anlagen mit mehr als 10 kWp gelten die niedrigeren Vergütungssätze nur für die Teile der Anlageleistung, die die 10 kW überschreiten.

 

2. Vergütungssätze PV-Anlagen mit Volleinspeisung

Maximale Anlagenleistung

Vergütungssatz

10 kWp

13 Cent/kWh

> 10 kWp

10,9 Cent/kWh

 

Die angegebenen Vergütungssätze sind dem EEG 2023 entnommen, das seit dem 30. Juli 2022 in Kraft ist. Die Werte der festen Einspeisevergütung berechnen sich aus unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023.

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